Allgemeine Vertragsbedingungen

BERGER CREATIVAGENTUR

Allgemeine Vertragsbedingungen

Gültig für Mitarbeitende bei Dekorationen, Ausstellungen, Events und Veranstaltungen (Auftragnehmer) der Berger Creativagentur GmbH, Oberfeldstraße 82, 12683 Berlin.

Gilt nicht für Lieferanten von grafischen Arbeiten, Konzeptionen, textlichen und bildlichen Zuarbeiten, Content für Websites und Social Media, Programmierarbeiten, Material für Dekorationen, Ausstellungen, Events und Veranstaltungen.

Nachstehende allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) gelten für sämtliche zwischen der Berger Creativagentur GmbH (Auftraggeber) und dem Mitarbeitenden bei Dekorationen, Ausstellungen, Events und Veranstaltungen (Auftragnehmer) zu erbringenden Leistungen und sind Bestandteil eines jeden Angebotes und Vertrages, es sei denn, es wurde zwischen den Vertragsparteien ausschließlich schriftlich etwas anderes vereinbart. Sie gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

1. Vertrag

Die von Mitarbeitenden bei Dekorationen, Ausstellungen, Events und Veranstaltungen (Auftragnehmer) zu erbringenden Leistungen werden für jeden Einsatz gesondert und ausschließlich schriftlich vereinbart. Dazu wird von Berger Creativagentur GmbH eine Einsatzplanung mit Nennung der Termine und Einsatzorte per eMail an der Auftragnehmer übermittelt. Der Auftragnehmer prüft und übermittelt an Berger Creativagentur GmbH spätestens innerhalb von 7 Tagen eine Bestätigung des Vertrages, indem er die Einsatztermine per eMail an Berger Creativagentur GmbH bestätigt. Die Bestätigung des Vertrages kann vom Auftragnehmer auch anderweitig erfolgen, muss dann von Berger Creativagentur GmbH per eMail an den Auftragnehmer rückbestätigt werden.

Der Vertrag wird rückwirkend unwirksam, wenn die Vertragsleistung -gleich von welchem Vertragspartner- aufgrund höherer Gewalt nicht erbracht werden kann, berechtigt jedoch keine der Vertragsparteien zu Schadenersatzforderungen.

Berger Creativagentur GmbH ist berechtigt, aus zwingenden Gründen jederzeit zumutbare Änderungen am Vertrag vorzunehmen und dies in Abweichung von Absatz 1 in jeglicher Weise dem Auftragnehmer rechtzeitig vor Leistungserbringung mitzuteilen. Hält der Auftragnehmer die Vertragsänderung für unzumutbar, hat er dies an Berger Creativagentur GmbH unverzüglich unter Angabe der Gründe rechtzeitig vor Beginn des Engagements mitzuteilen. Die Beweislast für die Unzumutbarkeit trägt der Auftragnehmer. Anderenfalls gelten die Änderungen unwiderlegbar als zumutbar.

Ist der Auftragnehmer unverschuldet oder durch Krankheit nicht in der Lage, die vereinbarten Leistungen zu erbringen, so ist dies im Krankheitsfall durch ein aktuelles ärztliches Attest sonst in anderer geeigneter Weise unverzüglich nachzuweisen und an Berger Creativagentur GmbH unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Stunden nach dem Zeitpunkt der Feststellung der Verhinderung nebst deren Gründen und die voraussichtliche Dauer der Verhinderung vorab fernmündlich mitzuteilen.

Der Auftragnehmer hat im Falle seines unverschuldeten oder krankheitsbedingten Ausfalles eine Mitwirkungspflicht an der Beschaffung von Ersatzpersonal.

Hält der Auftragnehmer den Vertrag im Übrigen ganz oder teilweise nicht ein oder teilt seine Verhinderung an der Vertragsdurchführung nicht unverzüglich, binnen der oben bezeichneten Frist oder so rechtzeitig vor dem Einsatztermin mit, dass Berger Creativagentur GmbH Ersatz beschaffen kann, gilt eine Vertragsstrafe i.H.v. 20 v.H. der Nettovergütung als vereinbart, welche mit einer noch ausstehenden Vergütung oder anderen Forderungen von Berger Creativagentur GmbH gegen den Auftragnehmer verrechnet wird. Der Auftragnehmer verzichtet insoweit auf die Einhaltung der Pfändungsfreigrenzen. Darüber hinaus ist Berger Creativagentur GmbH berechtigt, entstehende Folgekosten oder Schäden dem Auftragnehmer in Rechnung zu stellen und mit noch zu zahlenden Vergütungen -auch aus anderen Verträgen- zu verrechnen. Der Auftragnehmer trägt die Beweislast, dass Berger Creativagentur GmbH kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit Vertragsbestätigung, die für die erbrachten Leistungen erhaltene Vergütung selbständig zu versteuern und alle gesetzlichen Abgaben abzuführen. Vertragspartner des Auftragnehmers ist ausschließlich Berger Creativagentur GmbH.

2. Leistungen

Leistungen sind alle im Sinne des Vertrages durch den Auftragnehmer zu erbringenden mittelbaren und unmittelbaren Tätigkeiten, die zur Erfüllung des dem Vertrag zugrunde liegenden Auftrages notwendig und zumutbar sind und dem Auftragnehmer in jeglicher Form (z.B. schriftlich, mündlich, fernschriftlich) durch Berger Creativagentur GmbH oder von Berger Creativagentur GmbH beauftragten Dritten mitgeteilt werden. Dazu zählen auch Anreise- und Abreisezeiten, vereinbarte Treffpunkte und Einsatzorte und Einsatzzeiten, Tagesziele und Leistungsumfänge. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vereinbarte Anreise- und Abreisezeiten, vereinbarte Treffpunkte und Einsatzzeiten, Tagesziele und Leistungsumfänge einzuhalten.

Sollten die vereinbarten Leistungen vom Auftragnehmer nur mangelhaft oder gar nicht erbracht werden oder Berger Creativagentur GmbH aufgrund mangelhafter Leistungen des Auftragnehmers ein Schaden entstehen, so ist Berger Creativagentur GmbH berechtigt, angemessene Abzüge bei der Vergütungszahlung nach den vorstehenden Regelungen vorzunehmen, ggf. auch überhaupt keine Vergütung zu zahlen.

Arbeitsort ist der für den jeweiligen Einsatz zugeordnete räumliche Bereich, z.B. Center, Haus, Hof, Immobilie, Lager… Verlässt der Auftragnehmer den Arbeitsort während der Einsatzzeiten oder den Ort der Unterbringung (Hotel, Pension…) bei Einsätzen außerhalb Berlins zwischen den Einsatzzeiten, hat er sich bei Berger Creativagentur GmbH unter Angabe der jederzeitigen Erreichbarkeit abzumelden.

Bei Ausfall des Einsatzes, dessen Ursachen Berger Creativagentur GmbH nicht zu vertreten hat, hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf eine Vergütung gegen Berger Creativagentur GmbH, es sei denn Berger Creativagentur GmbH kann seinerseits gegen den Vertragspartner einen Vergütungsanspruch oder Schadenersatzansprüche durchsetzen. In diesem Fall tritt der Auftragnehmer etwaige Schadenersatzansprüche an Berger Creativagentur GmbH ab. Berger Creativagentur GmbH ist berechtigt aber nicht verpflichtet, Schadenersatzansprüche gegen seinen Auftraggeber im Falle des Ausfalls des Einsatzes geltend zu machen.

Sollte der Auftragnehmer im Falle seines Zuspätkommens nachweisen, dass dieses nicht von ihm verschuldet war und die Leistung trotzdem von ihm erbracht werden, wird die Vergütung für die Einsatzzeit abzüglich des durch die Nichteinhaltung der vereinbarten Zeiten Berger Creativagentur GmbH zusätzlich entstehenden Aufwandes oder eines Berger Creativagentur GmbH entstehenden Schadens neu berechnet.

Berger Creativagentur GmbH ist berechtigt, aus zwingenden Gründen jederzeit zumutbare Änderungen z.B. Terminänderungen, Terminabsagen oder Änderungen der Einsatzzeiten und Einsatzorte vorzunehmen, wenn der Auftraggeber von Berger Creativagentur seinerseits zumutbare Änderungen vornimmt. Der Auftragnehmer trägt die Beweislast für die Unzumutbarkeit der Änderungen.

3. Vergütung

Die Höhe der Vergütung sowie die Zahlungsmodalitäten werden ausschließlich schriftlich vereinbart. Die Vergütung wird frei ausgehandelt und gilt dann für einen Anwendungszeitraum von mindestens 3 Jahren für jeden Einsatz als fest vereinbart.

Pro Einsatztag wird eine Pauschalvergütung für die Tätigkeiten vereinbart, die auf einer pauschalen Einsatzdauer pro Tag von 10 Stunden basiert, wobei die üblichen Pausenzeiten oder eventuelle Wartezeiten mit berücksichtigt werden.

Die Pauschalvergütung ist auch fällig, wenn die Einsatzdauer von 10 Stunden unterschritten wird.

Dauert der Einsatz länger als 10 Stunden, werden zusätzliche Stunden separat mit dem jeweiligen Stundensatz, der sich aus der Pauschalvergütung bei 10 Einsatzstunden ergibt, vergütet. Jede angefangenen 30 Minuten wird dabei als 0,5 Stunden vergütet.

Der Personen- oder Materialtransport von Berlin zum Einsatzort oder zurück nach Berlin oder bei der Anreise bzw. Abreise zwischen verschiedenen Einsatzorten werden den Fahrern der jeweiligen Fahrzeuge stundenweise mit dem jeweiligen Stundensatz, der sich aus der Pauschalvergütung bei 10 Einsatzstunden ergibt, vergütet. Jede angefangenen 30 Minuten wird dabei als 0,5 Stunden vergütet. Beifahrer oder mitfahrende Personen erhalten keine Vergütung.

Wiederholt vereinbarte und gezahlte Vergütungen oder freiwillige Leistungen von Berger Creativagentur GmbH begründen keinen Rechtsanspruch auf Vergütungen künftiger Vereinbarungen zwischen den Parteien.

Über die vereinbarte Vergütung hinausgehende finanzielle Ansprüche des Auftragnehmers können nach Vereinbarung des Vertrages nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, die Parteien treffen hierüber eine gesonderte ausschließlich schriftliche Vereinbarung.

Ohne bei Berger Creativagentur vorliegende Bestätigung des Auftragnehmers für die Einsatzplanung besteht kein Anspruch auf Zahlung einer Vergütung. Soweit der Vertrag unter Abwesenden geschlossen ist, trägt der Auftragnehmer die Beweislast für den Zugang des Vertrages bei Berger Creativagentur GmbH.

Der Auftragnehmer stellt Berger Creativagentur GmbH an die oben bezeichnete Geschäftsanschrift unter vollständiger Bezeichnung der Firma eine ordnungsgemäße Rechnung i.S. des UStG. Insbesondere muss die Rechnung den Rechnungsaussteller nebst Adresse, den offenen Umsatzsteuerausweis und die Steuernummer erkennen lassen. Solange keine Steuernummer vorhanden ist, ist auf jeder Rechnung zu vermerken, dass, wann und bei welchem Finanzamt eine Steuernummer beantragt wurde.

Unvollständige Rechnungen begründen keinen Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung. Ist der Auftragnehmer von der Umsatzsteuer befreit, hat er dies Berger Creativagentur GmbH bei Vertragsabschluss unaufgefordert nachzuweisen und auf der Rechnung zu vermerken.

Über die vereinbarte Vergütung ist Stillschweigen zu wahren. Sollte dies nicht der Fall sein und Berger Creativagentur GmbH ein Schaden entstehen, wird dieser dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt. Über die Inhalte der bestehenden Verträge sind Dritten gegenüber, insbesondere den weiteren Mitwirkenden oder Auftraggebern der Berger Creativagentur GmbH grundsätzlich keine Auskünfte zu erteilen. Zuwiderhandlungen bewirken die vorstehende Vertragsstrafe.

4. Haftung

Der Auftragnehmer ist ausschließlich selbständig tätig und steht in keinerlei Dienstverhältnis zu Berger Creativagentur GmbH. Für den notwendigen gesetzlichen und darüber hinaus gehenden Versicherungsschutz (Haftpflicht-, Unfall-, Pflege- und Krankenversicherung etc.) hat der Auftragnehmer selbst Sorge zu tragen. Bei allen Arbeiten sind die Sicherheitsbestimmungen, die vor Ort angewiesen werden, und die allgemeinen und die für die jeweilige Tätigkeit speziellen Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten.

Der Auftragnehmer ist im Rahmen des Vertragsverhältnisses an Weisungen der Berger Creativagentur GmbH gebunden und hat sich so zu verhalten, dass Berger Creativagentur GmbH kein Schaden, auch kein Imageschaden entsteht. Im Rahmen des Vertragsverhältnisses sind in den Geschäftsräumen der Auftraggeber von Berger Creativagentur GmbH alle Handlungen zu unterlassen, die dazu angetan sind, das bestehende oder künftige Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und Berger Creativagentur GmbH zu beeinträchtigen. Handelt der Auftragnehmer diesem Verhaltensgrundsatz zuwider, ist Berger Creativagentur GmbH berechtigt, den Vertrag fristlos in jeglicher Form zu kündigen.

Es ist untersagt, Eigentum der Auftraggeber der Berger Creativagentur GmbH oder den Mieter oder Dienstleister zu nutzen, z.B. Maschinen oder Material, ohne das es vorher explizit durch Berger Creativagentur gestattet wurde. Wird dies nicht beachtet oder den Weisungen des Auftraggebers nicht Folge geleistet und es entstehen Schäden, haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Geschädigten.
Berger Creativagentur GmbH behält sich bei vertragswidrigem Verhalten des Auftragnehmers vor, ihr entstehende Schäden durch Ansprüche Dritter gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen und diese sofort mit den vereinbarten Vergütungen zu verrechnen.

5. Rechte und Pflichten

Es ist dem Auftragnehmer ohne vorherige Zustimmung von Berger Creativagentur GmbH untersagt, von der geleisteten Arbeit, von den Errichtung, Dekorationen, Werken, von den Veranstaltungen oder sonstigen Erlebnissen während der Einsätze Aufzeichnungen auf Bild- oder Tonträger zu fertigen oder durch mit ihm verbundene Dritte (z.B. Freunde, Verwandte, Lebensgefährten) fertigen zu lassen.

Wird derartiges im Nachhin bekannt, hat der Auftragnehmer jeglichen Anspruch auf seine Vergütung im Nachhinein verwirkt und hat diese in voller Höhe nebst Vertragsstrafe und Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Einsatzdatum an Berger Creativagentur GmbH zu erstatten. Der Auftragnehmer erklärt diesbezüglich mit Vertragsbestätigung seinen Verzicht auf die Einrede der Verjährung.

Die im Rahmen des Vertrages erbrachten Kreativleistungen, Ideen und das Know How sind und werden ausschließlich Eigentum von Berger Creativagentur GmbH. Der Auftragnehmer tritt alle Urheberrechte an Berger Creativagentur GmbH ab. Zusätzliche Vergütungsansprüche sind ausgeschlossen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Rahmen des Auftragsverhältnisses mit Berger Creativagentur GmbH erbrachten oder erlernten Kreativleistungen, Ideen und Know How nicht an Dritte weiterzugeben.

Es ihm ist untersagt, Auftraggeber von Berger Creativagentur GmbH an Dritte zu vermitteln.

Dem Auftragnehmer ist es untersagt, Absprachen zur eigenen Vorteilsnahme mit Auftraggebern von Berger Creativagentur GmbH oder Dritten (z. B. mit anderen Agenturen, TV, Presse, Radio, Fotografen etc.) bezüglich der lt. Vertrag mit Berger Creativagentur GmbH zu erbringenden Leistungen zu treffen.

Es ist dem Auftragnehmer untersagt, sich direkt mit dem Auftraggeber von Berger Creativagentur GmbH -gleich aus welchem Rechtsgrund und gleich in welcher Art- direkt oder indirekt in Verbindung zu setzen, es sei denn Berger Creativagentur GmbH hat vorher seine Zustimmung erteilt.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet folgende Arbeitsmaterialien auf eigene Kosten zu beschaffen und vor Veranstaltungsbeginn einsatzbereit zur Verfügung zu halten:

  • Arbeitskleidung und Schuhwerk, dem Einsatzort und der Tätigkeit angemessen
  • Arbeitshandschuhe

Der Auftragnehmer hat auf ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild während der Einsätze zu achten.

6. Nebenkosten

Der Abfahrtort für alle Einsätze ist Berlin.

Die zentrale Organisation der An- und Abreise von Berlin zu Einsatzorten außerhalb Berlins und zurück sowie die zentrale Organisation anfallender Übernachtungen übernimmt Berger Creativagentur GmbH, es sei denn vertraglich ist anderes vereinbart. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Vergütung für derart erbrachte Dienstleistungen.

Bei Einsatzorten innerhalb Berlins organisiert der Auftragnehmer seine An- und Abreise zum Einsatzort selbst. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Vergütung für derart erbrachte Dienstleistungen.

Nebenkosten, wie z. B. Spesen, Telefon usw. sowie die Anreise zum Abfahrtsort in Berlin gehen zu Lasten des Auftragnehmers.

7. Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Berlin.
Gerichtsstand ist Berlin.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich sodann, die unwirksame Bestimmung oder Vereinbarung durch eine solche wirksame Bestimmung oder Vereinbarung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck des Vertrages sowie dem von den Parteien gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Änderungen und/oder Ergänzungen dieser AGB sowie der sonstigen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

Nicht schriftlich vereinbarte Änderungen gehen zu Lasten desjenigen, der sich auf diese Änderungen darauf beruft.

Soweit vorstehend von Berger Creativagentur GmbH die Rede ist, gilt dies auch für von Berger Creativagentur GmbH beauftragte Dritte.

Berger Creativagentur GmbH übernimmt kein Haftung für Rechtsverletzungen seiner Vertragspartner.